Motorradführerschein in München
Motorradklassen A - A2 - A SZ80 - B/196
Im Bereich der Motorradausbildung legen wir viel wert auf eure Sicherheit. Jeder Fahrschüler wird mit einer Airbagweste während seiner gesamten Ausbildung ausgestattet.
Außerdem nutzen wir jede gelegenheit um euch “Bike to Bike” zu begleiten. Dazu werdet Ihr mit einem Modernen zweiwege Kommunikationssystem ausgestattet.
Klasse A
- Beinhaltet AM, A1, A2
- Direkter Erwerb
- Ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2 -jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
- Ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg
- Keine Befristung der Besitzdauer
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von persönlicher Schutzkleidung in der Zweiradausbildung zwingend erforderlich.
Vorgeschriebene Schutzkleidung nach Fahrerlaubnis Verordnung Anlage 7 Nr. 2:
„Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, einen passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), eine Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.“
Klasse A2
- Beinhaltet A1, AM
- Direkter Erwerb
- Ab 18 Jahre
- Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2 -jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von persönlicher Schutzkleidung in der Zweiradausbildung zwingend erforderlich
Vorgeschriebene Schutzkleidung nach Fahrerlaubnis Verordnung Anlage 7 Nr. 2
„Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, einen passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), eine Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.“
Klasse A mit der Schlüsselzahl 80
- Beinhaltet AM, A1, A2
- beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich
- die Ausbildung sowie die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2
-
es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden
Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von persönlicher Schutzkleidung in der Zweiradausbildung zwingend erforderlich.
Vorgeschriebene Schutzkleidung nach Fahrerlaubnis Verordnung Anlage 7 Nr. 2:
„Bei Prüfungen der Klasse A, A SZ 80 und A2 muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, einen passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), eine Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.“
Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
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Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196
- Mindestalter 25 Jahre
- Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten
- Gilt nur in Deutschland, Fahrten im Ausland sind nicht möglich
Welche Fahrzeuge dürfen mit der Schlüsselzahl B196 gefahren werden?
- Zweirädrige Leichtkrafträder
- Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben: Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³
Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene theoretische Schulung?
- Es müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer besucht werden
Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene praktische Schulung?
- Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden
Wichtig*
Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von persönlicher Schutzkleidung in der Zweiradausbildung zwingend erforderlich.
Vorgeschriebene Schutzkleidung nach Fahrerlaubnis Verordnung Anlage 7 Nr. 2:
Der Bewerber muss geeignete Motorradschutzkleidung, einen passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), eine Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.“
Motorrad Individualtraining
- Mit dem eigenen Motorrad (Wiedereinsteiger nach einer langen Pause)
- Bei Kauf eines neuen Motorrads, um sein Bike kennen- und beherrschen zu lernen
- Für Fahrer die ihre Fähigkeiten verfeinern und weiterentwickeln wollen
- Der Inhalt des Trainings wird individuell vereinbart (beispielsweise Übungen am Platz mit anschließendem Straßen- oder Kurventraining)
- 180 min 99,00 €
- Jede weitere Stunde 65,00 €